Versandlexikon – Begriffe der Logistik einfach erklärt

Ermächtigter Ausführer

Das Verfahren „Ermächtigter Ausführer“ vereinfacht die Ausstellung von Ursprungserklärungen beim Export. Das zuständige Hauptzollamt muss dieses Verfahren bewilligen. Der „ermächtigte Ausführer“ muss sicherstellen, dass die Ursprungseigenschaft einer Ware zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.